Erläuterungen der FSK-Alterskennzeichen gemäß § 6 und § 7 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit bzw. ab 01.04.2003 gemäß §§ 11/12 i. V. m. § 14 Jugendschutzgesetz.
FSK o.Al.
Freigegeben ohne Altersbeschränkung
FSK ab 6 Jahren
Freigegeben ab 6 Jahren
FSK ab 12 Jahren
Freigegeben ab 12 Jahren PG (Parental Guidance) – von 6 bis 12 immer möglich In Filme mit FSK ab 12 Jahren kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
FSK ab 16 Jahren
Freigegeben ab 16 Jahren
FSK ab 18 Jahren
keine Jugendfreigabe
(Nicht freigegeben unter 18 Jahren)