Liebe Gäste ,
nach 19 Monaten pandemiebedingter Einschränkungen
(9 Monate komplett geschlossen, die restliche Zeit max. 30% Auslastung),
können wir jetzt endlich wieder in zu einem normalen Geschäftsbetrieb zurückkehren.
Daher gilt ab 30.09.2021 bei uns in den Abendvorstellungen die 2G-Regelung !
Nur so ist eine normale Auslastung der Säle und somit das wirtschaftliche Überleben möglich.
Was bedeutet das nun konkret für Sie?
Zutritt haben nur Personen die einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können.
Diese Regelung gilt für Gäste ab 12 Jahre.
Unter 12 Jahre muss ein aktueller Test nachgewiesen werden (Testheft),
dieser darf bei uns zu Vorstellungsbeginn nicht älter als 72 Stunden sein.
Unter 6 Jahren entfällt die Nachweispflicht.
Durch diese Regelung entfällt die Maskenpflicht in allen Bereichen des Kinos.
Dies gilt auch für beide Vorstellungszeiten des Kommunalen Kinos!
In den Nachmittagsvorstellungen (16.00 Uhr)
bleiben wir bei den Ihnen bekannten 3G-Regelung
mit Maskenpflicht bis zum Platz und eingeschränkter Auslastung.
Der Besuch unseres Glühlichts ist derzeit ohne Einschränkungen möglich.
Ihr Team vom
Lichtspielhaus und Groß-Gerau
Impressum
Absender | Filmtheaterbetrieb Anja Wenz Mittelstraße 2a 64521 Groß-Gerau |
Telefon | (06152) 2521 |
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Homepage | www.kino-gross-gerau.de |
USt-ID | DE 235194453 |